Gastaufnahmevertrag
Lesen Sie sich bitte unseren Gastaufnahmevertrag durch.
Sie können den Vertrag auch hier [10 KB]
als .pdf Datei downloaden.
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen bzw. bestätigt ist.
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Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 20% ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise auf unser Konto zu überweisen. Die Kosten für die Endreinigung und der ortsübliche Kurbeitrag sind Vorort beim Vermietservice bei Schlüsselübergabe zu entrichten.
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Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis: - bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10% - vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40% - vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
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Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
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Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
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Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir uns unverzüglich anzuzeigen bzw. zu ersetzen.
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Das Rauchen im Ferienobjekt ist nicht gestattet.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.
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Gerichtstand ist Dortmund.
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